NIS 2 Beratung, ISMS und IT Consulting: GreenSocks Consulting.
NIS 2 Beratung: Jetzt gesetzliche Pflichten aus NIS2UmsuCG erfüllen
Seit dem 06.12.2025 müssen betroffene Unternehmen die Anforderungen des NIS2UmsuCG ohne Übergangsfrist vollständig umsetzen – wir machen Ihr ISMS NIS‑2-konform und auditfest.
NIS-2 ist eine Gesetzesinitiative der EU zur Regelung und Verbesserung der Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen, die als kritisch für die Gesellschaft eingestuft werden. Damit soll die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen im öffentlichen und privaten Sektor verstärkt und die Reaktionsfähigkeit auf Sicherheitsvorfälle verbessert werden.
Mit der Greensocks NIS-2 Beratung analysieren wir Ihre individuellen Sicherheitsanforderungen, checken Ihre bestehenden Umgebungen und implementieren bei Bedarf effektive Schutzmechanismen zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen an Cybersicherheit.

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Was fordert die NIS 2-Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie ist in Kraft getreten und bringt erweiterte Anforderungen und eine erhöhte Verantwortung für Unternehmen aller Branchen mit sich. Schütze dein Unternehmen vor den sich entwickelnden Cyber-Bedrohungen und erfülle die Anforderungen dieser neuen Verordnung. Unser Expertenteam bietet Ihnen eine All-in-One-Lösung an, mit der Ihr Unternehmen sicher ist und die Vorschriften mühelos einhält.
- Umfassende Consulting-Lösung zur Einhaltung von NIS-2
- Maßgeschneiderte Compliance-Roadmap
- Fachkundige Beratung bei jedem Schritt
Quick-Check vor der NIS 2 Beratung:
Bin ich von NIS2 betroffen?
Mehr als 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. € Umsatz?
Dann giltst du unter NIS2 häufig als „wichtige Einrichtung“ – mit verbindlichen Anforderungen an Informationssicherheit und Governance.
Erbringst du Leistungen mit besonderer Bedeutung für Wirtschaft oder Gesellschaft? Auch ohne KRITIS-Status kann dein Unternehmen unter NIS2 fallen – inklusive Sicherheits-, Nachweis- und Meldepflichten.
Sind deine Prozesse stark digitalisiert oder vernetzt?
Eine hohe Abhängigkeit von IT-, OT- oder Cloud-Systemen erhöht die Relevanz – und macht belastbare Sicherheitsprozesse nach NIS2 erforderlich.
Gehörst du zu einem wesentlichen oder wichtigen Sektor? In Bereichen wie Industrie, Fertigung, Energie, Gesundheit, Transport, Verwaltung, IT- oder digitalen Diensten ist eine direkte NIS2-Betroffenheit sehr wahrscheinlich.
Arbeitest du für Unternehmen, die NIS2-pflichtig sind? Dann entstehen häufig indirekte Anforderungen: Deine Kunden erwarten nachweisbare Informationssicherheit – z. B. ISMS, Risikoanalysen und definierte Maßnahmen.
Fehlt ein strukturiertes Informationssicherheits-Management? Wenn Risikoanalysen, Notfallkonzepte oder klare Verantwortlichkeiten fehlen, besteht Handlungsbedarf – unabhängig von der formalen Einstufung.
Wie geht es jetzt weiter?
Gemeinsam finden wir heraus, welche Schritte Ihr Unternehmen noch unternehmen muss, um NIS-2-konform zu arbeiten und sich optimal gegen Cyberbedrohungen zu schützen.
Struktur schaffen: Risikoanalyse, Prozesse, Rollen, Richtlinien.
Technische & organisatorische Maßnahmen nachweisen. Auditfähig.
Schritt für Schritt zur vollständigen NIS2-Konformität — mit klarer Priorisierung.
NIS-2 Beratung - jetzt Erstgespräch anfordern:
Michael Thissen
Geschäftsführer und Gründer der GreenSocks Consulting GmbH, Experte im Service- und lnformationssicherheits-Management, Autor und echter Andersdenker.
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NIS 2 Beratung: FAQ
Die NIS2-Richtlinie ist die aktualisierte Gesetzgebung der EU, die darauf abzielt, die Cybersicherheit in den Mitgliedsstaaten zu verbessern. Sie ersetzt 2024 die ursprüngliche NIS-Richtlinie und führt strengere Sicherheitsmaßnahmen, eine breitere Abdeckung von Branchen und strengere Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften ein, um den zunehmenden Cyber-Bedrohungen zu begegnen.
Zu den wichtigsten Anforderungen gehören Risikomanagementmaßnahmen und Business Continuity Management (Art. 21).
Dazu gehört z. B. der Einsatz technischer Maßnahmen wie z. B.
- Kryptografie
- Verschlüsselung
- Multi-Faktor-Authentifizierung
- Meldepflichten (Art. 23)
- Registrierungspflicht (Art. 3 Abs. 4, Art. 27)
- Unterrichtungspflichten (Art. 23)
- Billigungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleiter (Art. 20 Abs. 2)
Ja. NIS2 erweitert den Anwendungsbereich deutlich. Auch Unternehmen ohne KRITIS-Einstufung können als „wichtige“ oder „wesentliche“ Einrichtungen gelten – z. B. aufgrund von Größe, Branche oder Relevanz.
Nein. NIS2 verlangt ein strukturiertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS).
Einzelmaßnahmen ohne klare Prozesse, Verantwortlichkeiten und Dokumentation gelten nicht als ausreichend.